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Baugrundstücke im Baugebiet "Hanglandschaft Nordhausen-Nord"

Die Grundstücke befinden sich am nördlichen Stadtrand von Nordhausen in einer beliebten Wohngegend in der Nähe des Südharzklinikums. In der Umgebung stehen überwiegend Ein- oder Zweifamilienhäuser. Das rund einen Kilometer entfernte Stadtzentrum kann zu Fuß oder auch per Straßenbahn und Bus erreicht werden. Weiterhin finden Sie in unmittelbarer Nähe mehrere Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, eine Kita und Restaurants. Die vielen Wege in der nächsten Umgebung laden zu Spaziergängen mit Blick in den Harz ein.

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Kaufpreis

100,00€/m² 

Kurz und Kompakt

EigentümerStädtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Lage99734 Nordhausen, Zum Gumpetal/Zur schönen Aussicht/Ludwig-Schierholz-Straße
GemarkungNordhausen
Flur8
Flurstücke und Größe Parzelle Nr. 3, Fläche: 522 m²

Parzelle Nr. 10, Fläche: 487 m²

Parzelle Nr. 11, Fläche: 432 m²

Parzelle Nr. 12, Fläche: 411 m²

Parzelle Nr. 15, Fläche: 433 m²

Parzelle Nr. 16, Fläche: 414 m²

Parzelle Nr. 19, Fläche: 439 m²
GrundbuchAbteilung II: Energieanlage – wird mit Kaufvertrag gelöscht
Abteilung III: keine Eintragungen
Maklercourtagekeine Courtage
Sonstige HinweiseDas Territorium der Stadt Nordhausen ist Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges, es gilt die Verordnung NdhGefAVOKM.

Innerhalb der Grundstücke verlaufen zwei außer Betrieb genommene Leitungen. Eine ehemalige Gashochdruckleitung DN200 (219,1 x 3,0) sowie eine alte Wasserleitung AZ DN 400.

Soziale InfrastrukturEntfernung (ca.)
Öffentliche Verkehrsmittel300m
Einkaufsmöglichkeiten450m
Kindergarten und Krippe500m
Grund- und Regelschule1,4km
Ärztehaus/ Apotheke550m
Bankfilialen450m
Hochschule3,1km
Gymnasium2km
Autobahnauffahrt7km

Parzelle Nr. 3

Fläche 522 m²

Preis: 52.200 €

Parzelle Nr. 10

Fläche: 487 m²

Preis: 48.700 €

Parzelle Nr. 11

Fläche: 432 m²

Preis: 43.200 €

Parzelle Nr. 12

Fläche: 411 m²

Preis: 41.100 €

Parzelle Nr. 15

Fläche: 433 m²

Preis: 43.300 €

Parzelle Nr. 16

Fläche: 414 m²

Preis: 41.400 €

Parzelle Nr. 19

Fläche: 439 m²

Preis: 43.900 €

Ansprechpartner
Carola Bloß
c.bloss@swg-ndh.de
03631/920 563

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Anfrage Ausschreibung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an dsb@swg-nordhausen.de widerrufen. Detaillierte Infos zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

FAQ

Verkäuferin und derzeitige Eigentümerin ist die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen als eine der größten Wohnungsbaugesellschaften in Nordhausen, welche seit über 70 Jahren in der Branche tätig ist und mit ca. 50 Mitarbeitern ca. 5.000 Wohnungen verwaltet.

Es fällt keine Provision im Zusammenhang mit den Verkäufen an.

Die Grundstücke werden zu einem Mindestgebot von je 100,00 €/m² Grundstücksfläche verkauft.

Am 17. April 2023 startete die Erschließung der Straßen „Zum Gumpetal“ und „Zur Schönen Aussicht“, eine Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen dem Wasserverband Nordhausen, dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen, der Nordhausen Netz, der Telekom und der Stadt Nordhausen. Begonnen wurde mit dem Verlegen der Regenwasserleitung im Bereich des Gumpebaches. Auftragsgegenstand ist die erstmalige Herstellung der Straße „Zum Gumpetal“ ab „Heidelbergblick“ bis „Zur Schönen Aussicht“ und der Straße „Zur Schönen Aussicht“ bis zur Kreuzung „Zur Schönen Aussicht“. Durch die Gemeinschaftsbaumaßnahme können sämtliche Arbeiten kostenseitig minimiert und der Bauablauf optimiert werden.

Zum Jahresende 2024 sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

Der Käufer trägt die öffentlichen Lasten, ausgenommen die Kosten für die bereits vorhandenen Schmutz- und Niederschlagswasserhausanschlüsse, die erst mit Abrechnung durch die Gemeinde fällig werden. Dies sind Beiträge gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Nordhausen.

Für Detailfragen zu den Erschließungskosten können Sie sich an das Bauamt der Stadt Nordhausen und die Versorgungsträger wenden.

Sämtliche mit der notariellen Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten werden durch den Käufer getragen.

Die Grundstücke befinden sich im Satzungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“ der Stadt Nordhausen. Baugestalterische und planungsrechtliche Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Hinweise können aus dem Rechtsplan entnommen werden. Vor dem Baubeginn kann mittels einer Bauvoranfrage bei der Stadt Nordhausen die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens geklärt werden.

Für weitere Fragen können Sie sich an das Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen wenden.

Bitte schicken Sie Ihre Kaufabsicht an:

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Recht und Liegenschaften
Herrn Kaufmann
Geseniusstraße 3
99734 Nordhausen

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung:

  • Kaufpreis/Parzelle
  • Angaben zum Käufer/ zur Käuferin (Anschrift, Geburtsdatum)
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • Angaben zum geplanten Vorhaben                              

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt.

Sobald Sie Ihr Kaufinteresse bekundet haben, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Den Kaufvertrag wollen wir so schnell wie möglich beim Notar beurkunden lassen. Der Termin wird mit dem Käufer abgestimmt.

Ausschreibung

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG) Nordhausen verkauft in den Straßen Zum Gumpetal/Zur Schönen Aussicht/Ludwig-Schierholz-Straße in der Gemarkung Nordhausen, Flur 8, zum Mindestgebot von 100 €/m² die folgenden Grundstücke:

Parzelle Nr. 3, Fläche: 522 m²

Parzelle Nr. 10, Fläche: 487 m²

Parzelle Nr. 11, Fläche: 432 m²

Parzelle Nr. 12, Fläche: 411 m²

Parzelle Nr. 15, Fläche: 433 m²

Parzelle Nr. 16, Fläche: 414 m²

Parzelle Nr. 19, Fläche: 439 m²

Die Grundstücke befinden sich im Baugebiet „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“.

Die Grundstücke befinden sich im Satzungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“ der Stadt Nordhausen. Baugestalterische und planungsrechtliche Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Hinweise, können aus dem Rechtsplan entnommen werden.

Derzeit erfolgt die Erschließung der Baugrundstücke durch die Stadt Nordhausen und die Versorgungsunternehmen. Anschließend ist eine Bebauung der Grundstücke möglich. Ein Teil der Parzellen verfügt bereits jetzt über einen Hausanschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser. Alle im Zusammenhang mit der Erschließung anfallenden Kosten hat der Erwerber zu übernehmen.

Sämtliche mit der notariellen Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
– Kaufpreisgebot
– Angaben zum Käufer/ zur Käuferin (Anschrift, Geburtsdatum)

Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei. Sie ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.