Sechs Baugrundstücke im Baugebiet "Hanglandschaft Nordhausen-Nord"
Die Grundstücke befinden sich am nördlichen Stadtrand von Nordhausen in einer beliebten Wohngegend in der Nähe des Südharzklinikums. In der Umgebung stehen überwiegend Ein- oder Zweifamilienhäuser. Das rund einen Kilometer entfernte Stadtzentrum kann zu Fuß oder auch per Straßenbahn und Bus erreicht werden. Weiterhin finden Sie in unmittelbarer Nähe mehrere Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, eine Kita und Restaurants. Die vielen Wege in der nächsten Umgebung laden zu Spaziergängen mit Blick in den Harz ein.
Kaufpreis
ab 100,00€/m²
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot, aber mindestens zum Gebot von 100,00€/m².
Kurz und Kompakt
Eigentümer | Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen |
Lage | 99734 Nordhausen, Zum Gumpetal/Zur schönen Aussicht |
Gemarkung | Nordhausen |
Flur | 8 |
Flurstücke und Größe | Nr. 1 – Flurstück 26/116 – 526,00 m² Nr. 2 – Flurstücke 26/118; 26/120 – 511,00 m² Nr. 3 – Flurstück 26/121 – 522,00 m² Nr. 4 – Flurstück 26/122 – 520,00 m² Nr. 5 – Flurstück 26/123 – 512,00 m² Nr. 7 – Flurstück 26/125 – 570,00 m² |
Grundbuch | Abteilung II: Energieanlage – wird mit Kaufvertrag gelöscht Abteilung III: keine Eintragungen |
Maklercourtage | keine Courtage |
Sonstige Hinweise | Das Territorium der Stadt Nordhausen ist Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges, es gilt die Verordnung NdhGefAVOKM. Innerhalb der Grundstücke verlaufen zwei außer Betrieb genommene Leitungen. Eine ehemalige Gashochdruckleitung DN200 (219,1 x 3,0) sowie eine alte Wasserleitung AZ DN 400. |
Soziale Infrastruktur | Entfernung (ca.) |
---|---|
Öffentliche Verkehrsmittel | 300m |
Einkaufsmöglichkeiten | 450m |
Kindergarten und Krippe | 500m |
Grund- und Regelschule | 1,4km |
Ärztehaus/ Apotheke | 550m |
Bankfilialen | 450m |
Hochschule | 3,1km |
Gymnasium | 2km |
Autobahnauffahrt | 7km |
Ansprechpartner
Christian Kaufmann
c.kaufmann@swg-ndh.de
03631/920573
Noch Fragen?
FAQ
Verkäuferin und derzeitige Eigentümerin ist die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen als eine der größten Wohnungsbaugesellschaften in Nordhausen, welche seit über 70 Jahren in der Branche tätig ist und mit ca. 50 Mitarbeitern ca. 5.000 Wohnungen verwaltet.
Es fällt keine Provision im Zusammenhang mit den Verkäufen an.
Die Grundstücke werden meistbietend, aber mindestens zum Gebot von je 100,00 €/m² Grundstücksfläche verkauft.
Das bedeutet:
Parzelle Nr. 1: Flurstück 26/116 Fläche: 526,00 m² Mindestgebot: 52.600,00 €
Parzelle Nr. 2: Flurstücke 26/118; 26/120 Fläche: 511,00 m² Mindestgebot: 51.100,00 €
Parzelle Nr. 3: Flurstück 26/121 Fläche: 522,00 m² Mindestgebot: 52.200,00 €
Parzelle Nr. 4: Flurstück 26/122 Fläche: 520,00 m² Mindestgebot: 52.000,00 €
Parzelle Nr. 5: Flurstück 26/123 Fläche: 512,00 m² Mindestgebot: 51.200,00 €
Parzelle Nr. 7: Flurstück 26/125 Fläche: 570,00 m² Mindestgebot: 57.000,00 €
Am 17. April 2023 startete die Erschließung der Straßen “Zum Gumpetal” und “Zur Schönen Aussicht”, eine Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen dem Wasserverband Nordhausen, dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen, der Nordhausen Netz, der Telekom und der Stadt Nordhausen. Begonnen wurde mit dem Verlegen der Regenwasserleitung im Bereich des Gumpebaches. Auftragsgegenstand ist die erstmalige Herstellung der Straße “Zum Gumpetal” ab “Heidelbergblick” bis “Zur Schönen Aussicht” und der Straße “Zur Schönen Aussicht” bis zur Kreuzung “Zur Schönen Aussicht”. Durch die Gemeinschaftsbaumaßnahme können sämtliche Arbeiten kostenseitig minimiert und der Bauablauf optimiert werden.
Zum Jahresende 2024 sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.
Der Käufer trägt die öffentlichen Lasten, ausgenommen die Kosten für die bereits vorhandenen Schmutz- und Niederschlagswasserhausanschlüsse, die erst mit Abrechnung durch die Gemeinde fällig werden. Dies sind Beiträge gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Nordhausen.
Für Detailfragen zu den Erschließungskosten können Sie sich an das Bauamt der Stadt Nordhausen und die Versorgungsträger wenden.
Sämtliche mit der notariellen Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten werden durch den Käufer getragen.
Die Grundstücke befinden sich im Satzungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 “Hanglandschaft Nordhausen-Nord” der Stadt Nordhausen. Baugestalterische und planungsrechtliche Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Hinweise können aus dem Rechtsplan entnommen werden. Vor dem Baubeginn kann mittels einer Bauvoranfrage bei der Stadt Nordhausen die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens geklärt werden.
Für weitere Fragen können Sie sich an das Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen wenden.
Bis Mittwoch, den 23.10.2024 um 10:00 Uhr ist das Gebot in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Kennzeichnung „Angebot Grundstücksausschreibung Nr. _ (bitte Parzelle Nr. eintragen) – Nicht öffnen!“ unter u. g. Anschrift einzureichen.
Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Recht und Liegenschaften
Herrn Kaufmann
Geseniusstraße 3
99734 Nordhausen
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Angaben zum Käufer/ zur Käuferin (Anschrift, Geburtsdatum)
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- Angaben zum geplanten Vorhaben
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt.
Sobald Sie Ihr Angebot abgegeben haben, melden wir uns umgehend bei Ihnen. Sollte es mehrere Bieter für ein Grundstück geben, entscheidet das Höchstgebot.
Den Kaufvertrag wollen wir so schnell wie möglich beim Notar beurkunden lassen. Der Termin wird mit dem Käufer abgestimmt.
Ausschreibung
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen verkauft in der Straße Zum Gumpetal/Zur Schönen Aussicht in der Gemarkung Nordhausen, Flur 8, zum Höchstgebot, aber mindestens zum Gebot von 100,00 €/m², die folgenden Grundstücke:
Parzelle Nr. 1: Flurstück 26/116 Fläche: 526,00 m² Mindestgebot: 52.600,00 €
Parzelle Nr. 2: Flurstücke 26/118; 26/120 Fläche: 511,00 m² Mindestgebot: 51.100,00 €
Parzelle Nr. 3: Flurstück 26/121 Fläche: 522,00 m² Mindestgebot: 52.200,00 €
Parzelle Nr. 4: Flurstück 26/122 Fläche: 520,00 m² Mindestgebot: 52.000,00 €
Parzelle Nr. 5: Flurstück 26/123 Fläche: 512,00 m² Mindestgebot: 51.200,00 €
Parzelle Nr. 7: Flurstück 26/125 Fläche: 570 m² Mindestgebot: 57.000,00 €
Die Grundstücke befinden sich im Satzungsbereich des Bebauungsplans Nr. 113 „Hanglandschaft Nordhausen-Nord“ der Stadt Nordhausen. Baugestalterische und planungsrechtliche Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie weitere Hinweise, können aus dem Rechtsplan entnommen werden.
Derzeit erfolgt die erstmalige öffentliche Erschließung der Baugrundstücke durch die Stadt Nordhausen und die Versorgungsunternehmen. Voraussichtlich im 4. Quartal 2024 soll dieses Bauvorhaben weitestgehend abgeschlossen sein. Anschließend ist eine Bebauung der Grundstücke möglich. Ein Teil der Parzellen verfügt bereits jetzt über einen Hausanschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser. Alle im Zusammenhang mit der Erschließung anfallenden Kosten, ausgenommen die Kosten für die bereits vorhandenen Schmutz- und Niederschlagswasserhausanschlüsse, hat der Erwerber zu übernehmen.
Sämtliche mit der notariellen Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer.
Bis Mittwoch, den 23.10.2024 um 10:00 Uhr ist das Gebot in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Kennzeichnung „Angebot Grundstücksausschreibung Nr. _ (bitte Parzelle Nr. eintragen) – Nicht öffnen!“ unter u. g. Anschrift einzureichen.
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen beabsichtigt, pro Bewerber ein Flurstück zu verkaufen. Sofern Angebote für mehrere Grundstücke abgegeben werden, ist jeweils die Priorität im Angebot festzulegen. Pro Flurstück ist ein Umschlag zu verwenden.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Angaben zum Käufer/ zur Käuferin (Anschrift, Geburtsdatum)
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
- Angaben zum geplanten Vorhaben
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei. Sie ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Recht/Liegenschaften
Herr Kaufmann
Geseniusstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: 03631-920 573
E-Mail: c.kaufmann@swg-ndh.de