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Idyllisches Grundstück mit blühendem Garten, Schuppen und altem Baumbestand in Nordhausen-Bielen

Das Grundstück liegt zentral und dennoch ruhig in einer Seitenstraße im dörflich gelegenen Nordhäuser Ortsteil Bielen. Die ca. 2 km entfernte Rolandstadt Nordhausen kann aufgrund der guten öffentlichen Verkehrsanbindung innerhalb weniger Minuten problemlos erreicht werden. Das Naherholungsgebiet Kiesteiche ist fußläufig zu erreichen. Das großzügige Baugrundstück wartet neben einer Fläche von ca. 1.125 m² und einem herrlichen Garten mit vielen Bäumen, Sträuchern und Blumen auch mit einem Lagergebäude und Unterstellmöglichkeiten auf. Als Bebauung wäre beispielsweise ein größeres Ein- bis Zweifamilienhaus denkbar.

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Flurstück 75/76

Fläche 1.125 m²

noch zu vermessende Teilfläche

Mindestgebot 59.000 €

Kurz und Kompakt

EigentümerStädtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Lage99734 Nordhausen, Kalte Gasse
GemarkungBielen
Flur3
Flurstücke und GrößeFlurstück 75/76 – 1.125 m²
Grundbuchkeine Eintragungen in Abteilung II und Abteilung III
Maklercourtagekeine Courtage
Kaufpreis (Mindestgebot)59.000,00 €
NebengebäudeLagergebäude/Stall
Sonstige HinweiseDas Territorium der Stadt Nordhausen ist Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges, es gilt die Verordnung NdhGefAVOKM.

Soziale InfrastrukturEntfernung (ca.)
Öffentliche Verkehrsmittel300 m
Kindergarten und -krippe60 m
Grund- und Regelschule3,1 km
Autobahnauffahrt2,3 km

Ansprechpartner
Christian Kaufmann
c.kaufmann@swg-ndh.de
03631/920573

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Anfrage Ausschreibung

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FAQ

Verkäufer und derzeitiger Eigentümer ist die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen als eine der größten Wohnungsbaugesellschaften in Nordhausen, welche seit über 70 Jahren in der Branche tätig ist und mit 50 Mitarbeitern ca. 5.000 Wohnungen verwaltet.

Es fällt keine Provision im Zusammenhang mit dem Verkauf an.

Das Grundstück wird meistbietend, aber mindestens zum Gebot von 59.000,00 € verkauft.

Der Verkäufer trägt alle Kosten der bis heute beitragsfähig bzw. teilbeitragsfähig hergestellten erstmaligen Erschließungsanlagen.

Die Kosten für solche Erschließungsanlagen, die von heute an hergestellt bzw. errichtet werden, trägt der Käufer. Alle Versorgungsmedien, welche für die Erschließung des Grundstückes notwendig sind, liegen in der angrenzenden öffentlichen Straße an.

Die Grundstücksanschlüsse für die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation sowie der Grundstücksanschluss für die Abwasserentsorgung müssen vom Käufer, auf seine Kosten, noch hergestellt werden.

 

Sämtliche mit der notariellen Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten werden durch den Käufer getragen.

Gerne möchten wir Ihnen dieses Grundstück in einem persönlichen Besichtigungstermin vorstellen. Wenden Sie sich hierfür bitte an:

Herrn Kaufmann
Recht und Liegenschaften
Tel.: 03631/ 920 573
E-Mail: c.kaufmann@swg-ndh.de

Planungsrechtlich ist das Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Denkbare zulässige Nutzungen wären aufgrund der Eigenart des Gebietes solche, die in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) zulässig sind. Äußerlich ist das Baugrundstück bereits erschlossen. Alle Versorgungsmedien liegen in der angrenzenden öffentlichen Straße an. Vor dem Baubeginn kann mittels einer Bauvoranfrage bei der Stadt Nordhausen die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens geklärt werden. Für weitere Fragen können Sie sich an die Stadt Nordhausen wenden.

Das Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Kennzeichnung „Angebot Grundstücksausschreibung Teilfläche Kalte Gasse – Nicht öffnen!“ unter u. g. Anschrift einzureichen.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Recht und Liegenschaften
Herr Kaufmann
Geseniusstraße 3, 99734 Nordhausen

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
– Kaufpreisgebot
– Angaben zum Käufer/ zur Käuferin (Anschrift, Geburtsdatum)
– Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
– Angaben zum geplanten Vorhaben                              

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt.

Voraussichtlich im September 2023 wird die Verkaufsentscheidung bekannt gegeben.

Spätestens im Oktober 2023 kann der Kaufvertrag beim Notar beurkundet werden.

Ausschreibung

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen verkauft in der Gemarkung Bielen, Flur 3, Flurstück 75/76 Kalte Gasse zum Höchstgebot, aber mindestens zum Gebot von 59.000,00 €, die folgende noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks:

Flurstück 75/76                                    Teilfläche von ca. 1.125 m²                           Mindestgebot 59.000,00 €

Planungsrechtlich ist das Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Denkbare zulässige Nutzungen wären aufgrund der Eigenart des Gebietes solche, die in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) zulässig sind. Äußerlich ist das Baugrundstück bereits erschlossen. Alle Versorgungsmedien liegen in der angrenzenden öffentlichen Straße an. Sämtliche mit der notariellen Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer.

Das Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Kennzeichnung „Angebot Grundstücksausschreibung Teilfläche Kalte Gasse – Nicht öffnen!“ unter u. g. Anschrift einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

– Kaufpreisgebot

– Angaben zum Käufer/ zur Käuferin (Anschrift, Geburtsdatum)

– Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis

– Angaben zum geplanten Vorhaben                                      

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt. 

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei. Sie ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Abteilung Recht/Liegenschaften
Herr Kaufmann
Geseniusstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: 03631-920 573
E-Mail: c.kaufmann@swg-ndh.de